Informationen zur Nachhaltigkeit - Luxemburg

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/ oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnte.

Einbeziehung von Nachhalti­gkeits­risiken in Investitions­entscheidungs­prozesse

„Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/ oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können auch auf alle anderen Risikoarten einwirken und als ein Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Zur Steuerung und Überwachung relevanter Nachhaltigkeitsrisiken führen wir für die verwalteten Vermögensanlagen eine Risikoanalyse in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung durch.“

Die HANSAINVEST LUX hat das Portfolio- und Asset Management für ihre Fonds im rechtlich zulässigen Umfang teilweise an verschiedene externe Portfolio- und Assetmanager ausgelagert. Den Portfoliomanagern steht bezüglich der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds ein Ermessen zu. Das gilt auch für Anlageempfehlungen der Asset Manager. Ob, wie und in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken dabei berücksichtigt werden, hängt wesentlich von der Anlagestrategie des einzelnen Fonds ab. Die HANSAINVEST LUX nimmt darauf grundsätzlich keinen Einfluss. Allerdings prüft sie im Vorfeld einer Auslagerung oder Beauftragung und anschließend laufend, ob bei einem Geschäftspartner Nachhaltigkeitsrisiken in Form von Governance- oder Compliance-Mängeln vorliegen. Damit beugt sie insbesondere Reputationsrisiken vor, die eintreten könnten, falls die HANSAINVEST LUX und/ oder einer ihrer Fonds mit fragwürdigen oder gar kriminellen Praktiken eines ihrer Partner in Verbindung gebracht würde. Sie fragt bei ihren (künftigen) Portfolio- und Assetmanagern ab, welche Verfahren diese zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten eingerichtet haben. Ferner ist die HANSAINVEST LUX dafür verantwortlich, dass ihre Fonds einschließlich der Investitionsentscheidungen im geltenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmen, insbesondere bezüglich der Berücksichtigung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken, verwaltet werden.

 

EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITS­RISIKEN IN DIE VERGÜTUNGS­POLITIK

Gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 muss die HANSAINVEST LUX angeben, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht. Die Befassung mit, beziehungsweise die Verringerung von, Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene oder auf Ebene einzelner Fonds und Mandate wird im Rahmen des Vergütungssystems nicht gesondert berücksichtigt. Diese Aspekte können die Vergütungspolitik und -praxis lediglich als Teil der allgemeinen Risikostrategie, oder als Teil von individuellen Zielvereinbarungen mittelbar beeinflussen.


KEINE BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNG DER INVESTITIONS­ENTSCHEIDUNGEN AUF NACHHALTIG­KEITS­FAKTOREN

Unser Unternehmen berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltig-keitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.

Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.