Informationen zur Nachhaltigkeit - Luxemburg
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/ oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnte.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse
„Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/ oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können auch auf alle anderen Risikoarten einwirken und als ein Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Zur Steuerung und Überwachung relevanter Nachhaltigkeitsrisiken führen wir für die verwalteten Vermögensanlagen eine Risikoanalyse in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung durch.“
Die HANSAINVEST LUX hat das Portfolio- und Asset Management für ihre Fonds im rechtlich zulässigen Umfang teilweise an verschiedene externe Portfolio- und Assetmanager ausgelagert. Den Portfoliomanagern steht bezüglich der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds ein Ermessen zu. Das gilt auch für Anlageempfehlungen der Asset Manager. Ob, wie und in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken dabei berücksichtigt werden, hängt wesentlich von der Anlagestrategie des einzelnen Fonds ab. Die HANSAINVEST LUX nimmt darauf grundsätzlich keinen Einfluss. Allerdings prüft sie im Vorfeld einer Auslagerung oder Beauftragung und anschließend laufend, ob bei einem Geschäftspartner Nachhaltigkeitsrisiken in Form von Governance- oder Compliance-Mängeln vorliegen. Damit beugt sie insbesondere Reputationsrisiken vor, die eintreten könnten, falls die HANSAINVEST LUX und/ oder einer ihrer Fonds mit fragwürdigen oder gar kriminellen Praktiken eines ihrer Partner in Verbindung gebracht würde. Sie fragt bei ihren (künftigen) Portfolio- und Assetmanagern ab, welche Verfahren diese zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten eingerichtet haben. Ferner ist die HANSAINVEST LUX dafür verantwortlich, dass ihre Fonds einschließlich der Investitionsentscheidungen im geltenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmen, insbesondere bezüglich der Berücksichtigung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken, verwaltet werden.
EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN DIE VERGÜTUNGSPOLITIK
Gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 muss die HANSAINVEST LUX angeben, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht. Die Befassung mit, beziehungsweise die Verringerung von, Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene oder auf Ebene einzelner Fonds und Mandate wird im Rahmen des Vergütungssystems nicht gesondert berücksichtigt. Diese Aspekte können die Vergütungspolitik und -praxis lediglich als Teil der allgemeinen Risikostrategie, oder als Teil von individuellen Zielvereinbarungen mittelbar beeinflussen.
ERKLÄRUNG ZU DEN WICHTIGSTEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN VON INVESTITIONSENTSCHEIDUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN
Die HANSAINVEST LUX S.A. (LEI: 529900M5D3QLZIZBPQ53) (nachfolgend HANSAINVEST LUX) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im nachfolgend ausgeführten Rahmen. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impact oder kurz: PAI) von der HANSAINVEST LUX.
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden erstmals ab dem 15. Juli 2025 berücksichtigt und beziehen Investitionsentscheidungen bis einschließlich 31. Dezember 2025 ein.
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) gelten Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung als Nachhaltigkeitsfaktoren. Die HANSAINVEST LUX verwaltet als Service-Verwaltungsgesellschaft Alternative Investmentfonds (AIF) sowohl mit Anlagen in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente als auch mit Anlagen in Erneuerbare Energien, Immobilien und andere Sachwerte. Dabei hat sie für einige Fonds die Portfolioverwaltung ausgelagert.
Die Berücksichtigung der PAI hängt unter anderem von den verbindlichen Anlagestrategien der AIF, der Art ihrer Vermögensgegenstände und der Verfügbarkeit von Daten ab. Sofern die HANSAINVEST LUX die Portfolioverwaltung ausgelagert hat, trifft der Portfolioverwalter im Rahmen der vertraglichen Vorgaben und in Abhängigkeit der jeweiligen Anlagestrategie des AIF die Anlageentscheidung. Soweit die HANSAINVEST LUX Anlagen im Rahmen von sog. Advisory-Mandaten tätigt, erfolgt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der Empfehlung des jeweiligen Anlageberaters. Im Rahmen ihrer Eigenmittelanlagen berücksichtigt die HANSAINVEST LUX keine Nachhaltigkeitsfaktoren.
Zur Wahrung ihrer Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Auswirkungen der PAI bezieht die HANSAINVEST LUX die dafür benötigten Daten in der Regel über anerkannte Datenanbieter und/oder andere Dienstleister. Ist die Berücksichtigung der PAI gemäß der Dokumentation der AIF verbindlich, wird dies im Rahmen der Anlagegrenzprüfung überwacht.
Änderungshistorie
Version | Datum | Zusammenfassung der Änderung |
1 | 2022 | Erstmalige Veröffentlichung |
2 | April 2023 | Anpassung der Begründung für die Nichtberücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren |
3 | Juli 2025 | Anpassung der Begründung für die Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren |